Online eRezepte
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WICHTIG:
Dieser Service steht nur Patienten unserer Praxis zur Verfügung und betrifft ausschließlich Rezepte für bereits bekannte Dauerverordnungen. Eine Neuverordnung ist nur im Rahmen der Sprechstunde durch den behandelnden Arzt möglich. In diesen Fällen vereinbaren Sie bitte einen Sprechstundentermin online oder telefonisch unter 06131-31171.
Gesetzlich Versicherte:
Zur Ausstellung eines eRezepts muss Ihre Versichertenkarte (eGK) idealerweise am Quartalsbeginn, spätestens jedoch vor der Bestellung des ersten eRezepts im Quartal, in der Praxis eingelesen werden.
Ein Besuch zur Abholung der Rezepte in der Praxis ist danach nicht mehr erforderlich. Die Einlösung in der Apotheke erfolgt dann mit der Versichertenkarte (eGK) oder mit der eRezept-App. Das eRezept gilt nur für Medikamente und nicht für Hilfsmittel.
Bei einem Wechsel der Versicherung im Quartal muss die Versicherungskarte (eGK) neu eingelesen werden.
Online-Rezeptbestellungen werden am 2. Werktag (Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht) nach der Bestellung auf dem eRezeptserver der Krankenkassen bereitgestellt und sind über die Versichertenkarte (eGK) oder die eRezept-App in der Apotheke abrufbar.
Privat Versicherte:
Für Sie ist das eRezept derzeit leider noch nicht möglich. Diese Möglichkeit soll jedoch im Laufe des Jahres 2025 kommen.
Ihre Rezepte liegen daher, wie bisher, am 2. Werktag nach der Onlinebestellung zur Abholung in der Praxis bereit.